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Corona-Regelungen

Update 23.01.2022


Im Ensemble Taktlos und im SBO gilt die Regel 2G

Außerdem testet sich jeder verbindlich am Tag der Probe, entweder mit Selbsttest oder mit Schnelltest/PCR-Test an einer Teststation.

Es besteht die Möglichkeit, den Selbsttest direkt vor Probebeginn durchzuführen. Die Selbsttests werden vom Verein zur Verfügung gestellt.



18.10.2021


Die Regelungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Grundlage für die Verhaltensregeln auch unseres Musikvereins. Der NBMB kommentiert in der Regel die für die Musikvereine und deren Orchesterproben relevanten Vorschriften. Beide Quellen sind im Internet einsehbar. Seit 6.10.2021 wurden die Vorschriften erheblich erleichtert. Die Geldstrafen bei Verstoß sind erheblich.

Da einige Musikerinnen und Musiker aus individuellen Gründen nicht geimpft sind und wir diese Orchestermitglieder nicht ausschließen wollen, gelten unterschiedliche Regeln für Taktlos und SBO.


Für das Ensemble Taktlos gilt die Regel 3Gplus

Im Ensemble Taktlos sind alle regelmäßigen Teilnehmer geimpft. Wer neu dazu kommt, muss einen Impfnachweis oder einen PCR-Test vorlegen. Maskenpflicht und Mindestabstand bei den Proben sind aufgehoben.


Für das Orchester SBO gilt die Regel 3G

Die Proben dürfen nur von vollständig Geimpften, negativ getesteten oder Genesenen besucht werden.

Als geimpft gilt, wer nach den derzeitigen Vorgaben abschließend geimpft wurde.

Als genesen gilt, wer vor mindestens 28 Tagen und höchstens einem halben Jahr positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das nachweisen kann. Danach ist eine Impfung erforderlich.

Als getestet gilt eine Person, die einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis vorlegen kann, ein max. 48 Std. alter PCR-Test, ein maximal 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder ein unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest.

Die strengen Abstandsregeln und das Maskengebot gelten unverändert weiter.


In beiden Orchestern

ist der Impfstatus in einer vollständigen Liste aller Musikerinnen und Musiker unter Vorlage des Impfnachweises zu dokumentieren. Diese Liste ist bei jeder Probe Grundlage für die erforderliche Anwesenheitskontrolle.

Für die nicht geimpften Mitglieder ist der Testnachweis zu dokumentieren. Die Liste wird bis auf weiteres monatlich beim Schriftführer Klemens Ade archiviert.


In den beiden Nachwuchsensembles

sind ebenfalls Listen aller Teilnehmer mit Angabe des Alters/Geburtsjahrgangs zu führen und zu vermerken, ob sie Schüler und Schülerinnen sind. Denn durch die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs sind sie getesteten Personen gleichgestellt. Kinder unter 12 Jahren haben Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.

Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben auch bei 3G+ Zutritt, unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus.


In Zusammenarbeit mit Dr. Toni Holderied, Hygienebeauftragter des MVE Für den Vorstand des MVE: Peter Hasch







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